Die podologische Versorgung wird oft vernachlässigt, dennoch leiden zwei von drei Menschen unter Fußproblemen und müssen diesen Fußspezialisten konsultieren. Sehen wir uns die verschiedenen Erkrankungen an, die ein Fußpfleger behandeln kann. Wir werden auch sehen, in welchem Fall diese Pflege von der Sozialversicherung übernommen werden kann.
Behandlungen durch einen Podologen
Was macht ein Podologe? Der Podologe Beurteilt die Fußstruktur und das Gehen, um Schmerzen zu lindern mit Fußpathologie verbunden. Er kann verschreiben orthopädische Einlagen wenn er es für notwendig hält, die Haltung neu auszubalancieren. Der Podologe behandelt auch diabetischer Fuß wer besondere Pflege braucht. Schließlich kann es beispielsweise bei Zehenbeschwerden eingreifen Hallux valgus und verschreiben angepasste Orthesen.
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Um einen Podologen aufzusuchen, ist kein Rezept erforderlich. Sobald Beschwerden in Ihren Füßen auftreten, können Sie umgehend einen Podologen aufsuchen.. Er arbeitet in seinem Büro und kann Menschen mit eingeschränkter Mobilität nach Hause kommen. Erwachsene und Kinder können einen Podologen aufsuchen.
Lesen Sie unseren vollständigen Artikel, um es herauszufinden Wann und warum Sie einen Podologen konsultieren sollten.
Was behandelt Pediküre?
Die Pediküre-Pflege ist mit der Hygiene der Fuß- und Nagelhaut verbunden. Der Fußpfleger/Podologe reinigt den Fuß sorgfältig mit speziellen Geräten und schneidet die Nägel. Es behandelt die Fußschwielen (Hyperkeratosen, Hühneraugen, Schwielen, Dornwarzen usw.) und Nagelerkrankungen (Nagelpilz, eingewachsener Zehennagel, traumatisierter schwarzer Zehennagel usw.). Auch der Fußpfleger/Fußpfleger kann hier eingreifen übermäßiges Schwitzen Füße durch entsprechende Behandlungen.
Weitere Informationen zu Nagelpilz finden Sie in unserem speziellen Artikel Vergleichen Sie alle Lösungen zur Bekämpfung eines Nagelpilzes.
Bestimmte Behandlungen werden von der Sozialversicherung erstattet und kann von Ihrer Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit ergänzt werden. Dort Für Diabetiker wird die Beratung übernommen (Stadium 2 und 3), bei denen ein höheres Risiko für Fußschäden besteht.
Eingewachsene Zehennägel können von bestimmten Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit abgedeckt werden.
Ärztliche Verordnung für orthopädische Einlagen Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf teilweisen Versicherungsschutz durch die Sozialversicherung und Ihren Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die Preise variieren je nach Schuhgröße.
Der vom Fußpfleger/Podologen berechnete Preis liegt bei etwa 30 €.